Bauleitplanung

 

Flächennutzungsplan

Amtliche Bekanntmachung
der Genehmigung für den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Mit Bescheid vom 21.07.2023, Nr. 6100/2.2-401-191 hat das Landratsamt Hof den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Berg genehmigt.

 

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wirksam.

 

Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeindeverwaltung, Kirchplatz 2, 95180 Berg, während folgender Zeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen:

 

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

Berg, den 10.08.2023

 

________________________

Patricia Rubner

Erste Bürgermeisterin
 

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Bebauungspläne

Bekanntmachung öffentliche Auslegung; Supermarkt auf dem Kapelläcker

Amtliche Bekanntmachung 
über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Veröffentlichung 
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
"Supermarkt auf dem Kapelläcker“

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 13.05.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Supermarkt auf dem Kapelläcker" gebilligt.

Dessen Geltungsbereich und die Lage im Gemeindegebiet sind aus untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich.

 

 

 

Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Verfahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt.

Der gebilligte und für die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte 

  • Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Supermarkt auf dem Kapelläcker" (Fassung vom 13.05.2024)

  • Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes bestehend aus den Teilplänen:

    - "Freiflächen" vom 25.03.2024; KELLNHAUSER + PARTNER ARCHITEKTEN, RENNWEG 31, 93049 REGENSBURG.

    - "GENEHMIGUNGSENTWURF" vom 24.04.2024; ÖkoAgentur Bayern GmbH, Karolinenplatz 2, 80333 München

  • Begründung mit Anlagen und Umweltbericht zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Supermarkt auf dem Kapelläcker" (Fassung vom 13.05.2024)

  • Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung

können in der Zeit vom

27.05.2024 bis einschließlich 01.07.2024

 

auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.berg-ofr.de/seite/665713/bauleitplanung.html eingesehen werden und über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern für die Bauleitplanung abgerufen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB liegen die Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Berg, Kirchplatz 2, 95180 Berg, während der allgemeinen Dienststunden

Montag            von 08.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag          von 08.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag      von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag             von 08.00 bis 12.30 Uhr                                                             öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Es besteht während der allgemeinen Dienststunden im Ämtergebäude Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

In Punkt 5 der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der Geltungsbereich hinsichtlich seiner Abgrenzung, topographischen Situation, Hydrologie (Fließgewässer, Hochwassersituation, Grundwasserstand, Schutzgebiete nach WHG), sowie der allgemeinen Merkmale der Böden, Landnutzung und Vegetation beschrieben. Ebenfalls werden Regelwerke des vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutzes genannt. In Punkt 8 der Begründung wird das Freiflächenkonzept dargelegt. Die vorgesehene Entwässerung wird in Punkt 9.1 erläutert. In Punkt 11.2 der Begründung werden zudem die durch die Planung berührten Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege skizziert. Diese umfassen auch Aussagen zum Immissionsschutz, zur Kompensation des baulichen Eingriffs sowie artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen. Belange des Denkmalschutzes werden in Punkt 3.3 sowie 11.1 der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gewürdigt.

 

Eine Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Wasser, Boden und Fläche, Landschaftsbild, Klima/Luft, kulturelles Erbe undsonstige Sachgüter, sowie deren Wechselwirkungen werden als Ergebnis der durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Umweltbericht gem. § 2a BauGB erörtert. Dieser wird als eigenständiger Bestandteil der Begründung ebenfalls veröffentlicht.

 

Für die Untergrundverhältnisse liegen weiterhin folgende Informationen vor:

- GEOTECHNISCHER BERICHT NACH DIN 4020. Schweinfurt, 20.03.2023. PGU. Ingenieurgesellschaft mbH.

- Kurzstellungnahme zu umwelttechnischen Untersuchungen. Schweinfurt, 02.05.2023. PGU Ingenieurgesellschaft mbH.

- UNTERSUCHUNGSBERICHT Neubau Lebensmittelmarkt Hofer Str. in 95180 Berg. Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit des anstehenden Festgesteinsuntergrundes - Sickerversuch in situ. Schweinfurt, 13.07.2023. PGU Ingenieurgesellschaft mbH.

 

Weiterhin liegen zum planinduzierten Verkehrsaufkommen und der Konfliktbewältigung folgende Informationen vor:

Edeka-Markt Hofer Straße. Verkehrsuntersuchung. Ergebnisbericht mit Ergänzung Planfall 2e. Karlsruhe. November 2023. MODUS CONSULT Gericke GmbH & Co. KG. Mit Anhang: Pläne 1 – 33

 

Zur Beurteilung der von dem Vorhaben ausgehenden Lärmemissionen liegt eine schalltechnische Untersuchung vor:

IMMISSIONSTECHNISCHER BERICHT Nr. 3240098. Deggendorf. 19.03.2024. IFB Eigenschenk GmbH. Mit Anhang: Anlagen 1-4.

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens nicht durchgeführt.

Zu Umweltthemen liegen folgende Äußerungen vor:

SchutzgutInformation vonInformation zu
Mensch

Regierung von Oberfranken, SG Baurecht

Stellungnahme vom 13. Dezember 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

Landratsamt Hof, Stellungnahme Immissionsschutz vom 20. Dezember 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

  • Einhaltung der Immissionsrichtwerte

 

 

  • Einhaltung der Immissionsrichtwerte

  • Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung

Landschaft

Regierung von Oberfranken, SG Baurecht

Stellungnahme vom 13. Dezember 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

  • Eingrünung des Baugebietes

 

 

 

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Münchberg, Stellungnahme vom 29. November 2023  im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

Regierung von Oberfranken, SG Baurecht

Stellungnahme vom 13. Dezember 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

Landratsamt Hof, Stellungnahme Naturschutz vom 20. Dezember 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

  • Kompensation nach dem BauGB

 

 

 

  • Kompensation nach dem BauGB

 

 

 

  • Kompensation nach dem BauGB

 

Wasser

Bayerischer Bauernverband, Kreisgruppe Hof

Stellungnahme vom 22. November 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

Gemeinde Issigau

Stellungnahme vom 07. Dezember 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

Wasserwirtschaftsamt Hof, Stellungnahme vom 15. Dezember 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

Stellungnahme aus der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 21. Dezember 2023 im Rahmen von § 3 Abs. 1 BauGB

  • Oberflächenentwässerung

 

 

 

  • Oberflächenentwässerung

 

 

  • Oberflächenentwässerung

  • Berücksichtigung von Starkregen in der Planung

  • Oberflächenentwässerung

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird.

Barrierefreiheit:

Die Räumlichkeiten sind nicht barrierefrei zugänglich. Sollte der Raum für Personen aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht zugänglich sein, so können diese bei Herrn Korn unter Tel. 09293 943-10 einen Termin zur Einsicht vereinbaren.

Berg, den 24.05.2024

Patricia Rubner

Erste Bürgermeisterin

 

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Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauunsplan Lerchenbühl II mit 1. Änderung des Bebauungsplanes "Lerchenbühl"

Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lerchenbühl II“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lerchenbühl“

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses:

Der Gemeinderat Berg hat in der Sitzung vom 19.03.2025 gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lerchenbühl II“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lerchenbühl“ beschlossen.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Aufstellung des Bebauungsplanes „Lerchenbühl II“ und der 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Lerchenbühl“ wird folgendermaßen begrenzt:

 

  • Im Westen:       Flächen für die Landwirtschaft

  • Im Osten:         Gewerbegebiet „Lerchenbühl“, im Zusammenhang bebauter Ortsteil

  • Im Norden:       Baugebiet „Scheibenacker“, Fußballplatz, Friedhof, im Zusammenhang bebauter Ortsteil.

  • Im Süden:        Flächen für die Landwirtschaft. Gewerbegebiet „Lerchenbühl“

 

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 27,68 ha.

 

Der Geltungsbereich unterteilt sich folgendermaßen:

 

ArtFläche in m²Fläche in ha
Teiländerungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Lerchenbühl“67.9296,79
Teiländerungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Lerchenbühl“ im Bereich des Kreisverkehrsplatzes2.5340,25
Einbeziehung zum Zwecke einer Geländeauffüllung gem. Öffentlichkeitsdialog (=kein Bauland; Nutzung: Landwirtschaft)52.7125,27
Neuaufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplanes zum Zwecke der Festsetzung von Bauland153.69315,37
Gesamt276.86827,68

 

Davon entfallen 224.156 m², also 22,42 ha auf das Bruttobauland (inkl. Verkehrsflächen, Eingrünung, Entwässerungseinrichtungen etc.).

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Lerchenbühl II“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lerchenbühl“ umfasste insgesamt 432.910 m², also 43,29 ha. Es ist insoweit eine erhebliche Verkleinerung des Plangebietes festzustellen.

 

Ein Lageplan vom 19.03.2025 (M: 1 : 4.000) mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist Bestandteil des Beschlusses.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lerchenbühl II“ und der 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Lerchenbühl“ kann bei der Gemeinde Berg, Kirchplatz 2, 95180 Berg, während folgender Zeiten:

Montag        von 08.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag      von 08.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag  von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag         von 08.00 bis 12.30 Uhr

bzw. im Internet auf der Homepage der Gemeinde Berg

https://www.berg-ofr.de

unter der Rubrik „Wirtschaft / Bauen“, Untertitel „Bauleitplanung“, sowie über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern für die Bauleitplanung eingesehen werden.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Ziele und Zwecke der Planung:

 

Gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dies gilt auch für deren Änderung (§ 1 Abs. 8 BauGB).

 

Es ist beabsichtigt, ein Gewerbegebiet zu entwickeln.

 

Die Gewerbeflächen an der BAB A 9 sind in ihrer Anbindung und Ausdehnung landkreisbedeutsame Standorte. Die Möglichkeit, zusammenhängende Baugrundstücke in dieser Größenordnung direkt an einer Autobahn zu entwickeln, ist in der Region eine Ausnahmesituation. Die Sicherung dieser Standorte in einem attraktiven Zuschnitt ist über die vorbereitende Bauleitplanung durch die Gemeinde bereits erfolgt.

Die Konkretisierung der städtebaulichen Entwicklung soll nunmehr über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die gewerblichen Bauflächen erfolgen (§ 8 Abs. 2 BauGB).

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Erschließung nach Maßgabe des BauGB festgesetzt werden.

 

Gleichzeitig wird mittels des Bebauungsplanes die planerische Konfliktbewältigung stattfinden.

Daher erfolgt u.a. eine Einbeziehung zum Zwecke einer Geländeprofilierung gem. Öffentlichkeitsdialog. Auf dieser Fläche soll kein Bauland entwickelt werden. Nach einer erfolgten Profilierung zum Zwecke des Anwohnerschutzes soll die Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt werden.

 

Im Ergebnis soll ein qualifizierter Bebauungsplan stehen (§ 30 Abs. 1 BauGB).

 

Berg, den 20.03.2025

Patricia Rubner

Erste Bürgermeisterin

Anlagen:

Anlage nach § 2 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes "Lerchenbühl II" mit 1. Änderung des Bebauungsplanes "Lerchenbühl"

Bekanntmachung über die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
für den Entwurf des Bebauungsplanes
"Lerchenbühl II“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lerchenbühl“

 

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 12.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes "Lerchenbühl II“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lerchenbühl“ gebilligt. Dessen Geltungsbereich und die Lage im Gemeindegebiet sind aus untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich.

 Auslegung 

 

 

Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Verfahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt.

Der gebilligte und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmte 

  • Entwurf des Bebauungsplanes „Lerchenbühl II“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lerchenbühl“ (Fassung vom 12.05.2025) und die

  • Begründung mit Anlagen und Umweltbericht zu dem Bebauungsplan „Lerchenbühl II“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lerchenbühl“ (Fassung vom 12.05.2025)

können in der Zeit vom

20.05.2025 bis einschließlich 23.06.2025

 

auf der Website der Gemeinde unter https://www.berg-ofr.de/seite/665713/bauleitplanung.html und über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern für die Bauleitplanung abgerufen werden.

Die Planunterlagen sind während der Beteiligung im Bauamt der Gemeinde Berg, Kirchplatz 2, 95180 Berg, nach vorheriger Terminvereinbarung während der allgemeinen Dienststunden

Montag             von 08.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag          von 08.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag      von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag              von 08.00 bis 12.30 Uhr                  öffentlich einzusehen.

Während der Beteiligung können Stellungnahmen (elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift) bei der Verwaltung abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Ämtergebäude Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht bis einschließlich zum 23. Juni 2025 abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen sind gegenwärtig nicht vorhanden.

In Punkt 5 der Begründung des Bebauungsplanes wird der Geltungsbereich hinsichtlich seiner Abgrenzung, topographischen Situation, Hydrologie (Fließgewässer, Hochwassersituation, Grundwasserstand, Schutzgebiete nach WHG), sowie der allgemeinen Merkmale der Böden, Landnutzung und Vegetation beschrieben. Ebenfalls werden Regelwerke des vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutzes genannt. In Punkt 8 der Begründung wird das Freiflächenkonzept erörtert. Die vorgesehene Entwässerung wird in Punkt 10.1 erläutert. In Punkt 12.3 der Begründung werden zudem die durch die Planung berührten Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege skizziert. Diese umfassen auch Aussagen zum Immissionsschutz, zur Kompensation des baulichen Eingriffs sowie artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen. Belange des Denkmalschutzes werden in Punkt 3.4 sowie 12.1 der Begründung des Bebauungsplanes gewürdigt.

 

Eine Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Wasser, Boden und Fläche, Landschaftsbild, Klima/Luft, kulturelles Erbe undsonstige Sachgüter, sowie deren Wechselwirkungen werden als Ergebnis der durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Umweltbericht gem. § 2a BauGB dokumentiert. Dieser ist als eigenständiger Bestandteil der Begründung ebenfalls öffentlich einsehbar.

 

Es liegt ein Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (24.04.2025; Büro für ökologische Studien Schlumprecht. Bayreuth) vor, welche die Auswirkungen des Vorhabens auf gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten untersucht und Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände empfiehlt. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist als Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan Bestandteil der Planunterlagen. Im Zuge des Gutachtens wurde auch eine Erfassung der im Untersuchungsgebiet vorkommenden BayKompV-Typen dokumentiert.

Schalltechnische Untersuchungen (02.05.2025; IBAS. Bayreuth) zu Schallemissionen des Plangebietes sind als Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan Bestandteil der Planunterlagen.

Ein hydraulisches Gutachten (16.05.2024; Stadt-Land-Fluss Ingenieurdienste. Bamberg) zur Analyse der Hochwassersituation ist als Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan Bestandteil der Planunterlagen.

Ein Verkehrsgutachten (30.04.2025; PB Consult. Nürnberg) untersucht, welche Kapazitäten der Knotenpunkt Sieggrubenstraße / St 2692 gegenwärtig und in verschiedenen Ausbauszenarien hat. Das Gutachten ist als Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan Bestandteil der Planunterlagen.

Es liegt ein geotechnischer Bericht zu den Boden- und Baugrundverhältnissen vor (15.04.2023; pgu Ingenieurgesellschaft mbH. Schweinfurt). Die Untersuchung ist als Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan Bestandteil der Planunterlagen.

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht ist.

 

Berg, den 19.05.2025

Patricia Rubner

Erste Bürgermeisterin

Anlagen:

Entwurf Bebauungsplan Lerchenbühl II

Begründung Bebauungsplan Lerchenbühl II

Hydraulische Berechnung zur Analyse der Hochwassersituation

Anlage 1-1 Blattschnittübersicht

Anlage 2-1 HQ1 9Std IST ÜSG Tiefen (9-std)

Anlage 2-2 HQ10 9Std IST ÜSG Tiefen (9-std)

Anlage 2-3 HQ100 IST ÜSG Tiefen (6-std)

Anlage 2-4 HQ100 IST ÜSG Tiefen (9-std)

Anlage 3-1 HQ1 PLAN (9-std)

Anlage 3-2 HQ10 PLAN (9-Std)

Anlage 3-3 HQ100 PLAN (6-std)

Anlage 3-4 HQ100 PLAN (9-std)

Anlage 4-1 HQ 1

Anlage 4-2 HQ 10

Anlage 4-3 HQ100

Bodengutachten

Prüfbericht BBodschV

Prüfbericht EBV

Prüfbericht EPP

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP)

Schalltechnische Untersuchung

Verkehrsgutachten

 

Ergänzungsbekanntmachung über die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

für den Entwurf des Bebauungsplanes "Lerchenbühl II" mit 1. Änderung des Bebauungsplanes "Lerchenbühl"

Ergänzungsbekanntmachung über die Veröffentlichung im Internet 
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
für den Entwurf des Bebauungsplanes 
"Lerchenbühl II" mit 1. Änderung des Bebauungsplanes "Lerchenbühl"

 

Bei der Veröffentlichung im Internet ist ein Dokument nicht ordnungsgemäß hochgeladen worden (Zusammenstellung der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen). Das Dokument (1.79.35-veröffentlichte Stellungnahmen) wurde am 18.11.2025 hochgeladen. 

 

Daher wird die Auslegungsfrist bis einschließlich 23.12.2025 verlängert.

 

Berg, den 19.11.2025

Patricia Rubner

Erste Bürgermeisterin

Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf des Bebauungsplanes "Lerchenbühl II" mit 1. Änderung des Bebauungsplanes "Lerchenbühl"

Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
für den Entwurf des Bebauungsplanes
"Lerchenbühl II“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lerchenbühl“

 

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes "Lerchenbühl II“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lerchenbühl“ gebilligt. Dessen Geltungsbereich und die Lage im Gemeindegebiet sind aus untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich.

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Planexterne Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereiches werden durchgeführt/nachgewiesen:
- auf Teilflächen von Fl.-Nr. 353, 355, 356, 356/1 und 266 der Gemarkung Berg
- auf einer Teilfläche von Fl.-Nr. 1199 der Gemarkung Köditz
- auf einer Teilfläche von Fl.-Nr. 941 der Gemarkung Töpen
- auf einer Teilfläche von Fl.-Nr. 1194 der Gemarkung Zedwitz

Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Verfahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt.

Der gebilligte und für die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes „Lerchenbühl II“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lerchenbühl“ (Fassung vom 27.10.2025, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie Geländeschnitten (in der Fassung vom 13.10.2025)) und die Begründung mit Anlagen und Umweltbericht zu dem Bebauungsplan „Lerchenbühl II“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lerchenbühl“ (Fassung vom 27.10.2025) werden im Internet unter https://www.berg-ofr.de/seite/665713/bauleitplanung.html (Wirtschaft/Bauen --> Bauleitplanung) vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025 veröffentlicht.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten: Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Berg, Kirchplatz 2, 95180 Berg, nach vorheriger Terminvereinbarung während der allgemeinen Dienststunden

Montag            von 08.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag          von 08.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag     von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag             von 08.00 bis 12.30 Uhr.

 

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an  und bei Bedarf in Textform an die Gemeinde Berg, Kirchplatz 2, 95180 Berg oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. 

Nicht fristgerecht bis einschließlich zum 12. Dezember 2025 abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

In Punkt 5 der Begründung des Bebauungsplanes wird der Geltungsbereich hinsichtlich seiner Abgrenzung, topographischen Situation, Hydrologie (Fließgewässer, Hochwassersituation, Grundwasserstand, Schutzgebiete nach WHG), sowie der allgemeinen Merkmale der Böden, Landnutzung und Vegetation beschrieben. Ebenfalls werden Regelwerke des vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutzes genannt. In Punkt 8 der Begründung wird das Freiflächenkonzept erörtert. Die vorgesehene Entwässerung wird in Punkt 10.1 erläutert. Punkt 12.3 der Begründung umfasst Aussagen zum Immissionsschutz, zur Kompensation des baulichen Eingriffs sowie zum speziellen Artenschutz. Belange des Denkmalschutzes werden in Punkt 3.4 sowie 12.1 der Begründung des Bebauungsplanes gewürdigt.

 

Eine Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Wasser, Boden und Fläche, Landschaftsbild, Klima/Luft, kulturelles Erbe undsonstige Sachgüter, sowie deren Wechselwirkungen werden als Ergebnis der durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Umweltbericht gem. § 2a BauGB dokumentiert. Dieser ist als eigenständiger Bestandteil der Begründung ebenfalls veröffentlicht.

 

Die veröffentlichten Unterlagen umfassen weiterhin folgende Fachgutachten:

Es liegt ein Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (24.04.2025; Büro für ökologische Studien Schlumprecht. Bayreuth) vor, welche die Auswirkungen des Vorhabens auf gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten untersucht und Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände empfiehlt. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist Bestandteil des Bebauungsplanes und als Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan Bestandteil der Planunterlagen. Im Zuge des Gutachtens wurde auch eine Erfassung der im Untersuchungsgebiet vorkommenden BayKompV-Typen dokumentiert.

Ein hydraulisches Gutachten (16.05.2025; Stadt-Land-Fluss Ingenieurdienste. Bamberg) zur Analyse der Hochwassersituation ist als Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan Bestandteil der Planunterlagen.

Ein Verkehrsgutachten (25.09.2025; PB Consult. Nürnberg) untersucht, welche Kapazitäten der Knotenpunkt Sieggrubenstraße / St 2692 gegenwärtig und in verschiedenen Ausbauszenarien hat. Das Gutachten ist als Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan Bestandteil der Planunterlagen.

Es liegt ein geotechnischer Bericht zu den Boden- und Baugrundverhältnissen vor (15.04.2023; pgu Ingenieurgesellschaft mbH. Schweinfurt). Die Untersuchung ist als Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan Bestandteil der Planunterlagen.

Es liegt eine hydrogeologische Untersuchung zu den Grundwasserverhältnissen vor (08.08.2025; pgu Ingenieurgesellschaft mbH. Schweinfurt). Die Untersuchung ist als Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan Bestandteil der Planunterlagen.

Es liegt eine schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Gewerbelärmvorbelastung an den für die vorliegende Planung maßgeblichen Immissionsorten vor (18.09.2025, Bericht der IBAS Ingenieurgesellschaft mbH. Bayreuth). Die Untersuchung ist als Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan Bestandteil der Planunterlagen.

Es liegt eine schalltechnische Untersuchung zur richtungsabhängigen Emissionskontingentierung vor (20.10.2025, Bericht der IBAS Ingenieurgesellschaft mbH. Bayreuth). Die Untersuchung ist Bestandteil des Bebauungsplanes und als Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan Bestandteil der Planunterlagen.

 

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor:

Schutzgut

Information von

Information zu

Mensch

Stellungnahme der Gemeinde Issigau vom 06. Juni 2025

 

Autobahn-GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, Außenstelle Bayreuth, Stellungnahme vom 02. Juni 2025

Landratsamt Hof, Stellungnahme Immissionsschutz vom 23. Juni 2025

 

Regierung von Oberfranken, SG 32 Baurecht, Stellungnahme vom 24. Juni 2025

Eine Verschlechterung der Hochwassersituation in der Gemeinde Issigau muss durch die Planung ausgeschlossen werden.//

Beeinträchtigung des Verkehrs auf der BAB A 9 darf nicht erfolgen.//

 

Gutachten zur Gewerbelärmvorbelastung wird gefordert. Gutachten zur Kontingentierung muss überarbeitet werden.

Anhebung der Immissionsrichtwerte.

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom 07. Juli 2025

Landratsamt Hof, Stellungnahme Naturschutz vom 23. Juni 2025

Beschränkung des Ausgleichs auf das erforderliche Maß.//

Festsetzungen zu Ausgleichsflächen und zu Ersatzlebensräumen für die Feldlerche sind zu ergänzen.

Wasser

Stellungnahme der Gemeinde Issigau vom 06. Juni 2025

 

Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Hof, Stellungnahme vom 18. Juni 2025

 

 

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom 07. Juli 2025

 

 

 

Wasserwirtschaftsamt Hof, Stellungnahme vom 06. Juni 2025

Eine Verschlechterung der Hochwassersituation in der Gemeinde Issigau muss durch die Planung ausgeschlossen werden.//

Eine Verschlechterung der Hochwassersituation zulasten der landwirtschaftlichen Flächen ist auszuschließen. Annahme von vermehrtem Oberflächenabfluss aus dem Plangebiet und der Auffüllungsfläche.//

Eine Verschlechterung der Hochwassersituation zulasten der landwirtschaftlichen Flächen ist auszuschließen. Annahme von vermehrtem Oberflächenabfluss aus dem Plangebiet und der Auffüllungsfläche.//

Wasserversorgung der Gemeinde/des Plangebietes.

Informationen zum Grundwasserschutz und zu Grundwasserverhältnissen.

Umgang mit Niederschlagswasser.

Anforderungen für die Gewässerverlegung.

Beurteilung hydraulischer Berechnungen.

Bauzeitlicher Gewässerschutz.

Anpassung an Starkregenereignisse.

Boden und Fläche

Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Hof, Stellungnahme vom 18. Juni 2025

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom 07. Juli 2025

Wasserwirtschaftsamt Hof, Stellungnahme vom 06. Juni 2025

Verlust landwirtschaftlicher Fläche. Verschlechterung der Bonität in der Auffüllungsfläche.//

Verlust landwirtschaftlicher Fläche. Auffüllung wird aus landwirtschaftlicher Sicht abgelehnt.//

Anforderungen an den vorsorgenden Bodenschutz.

Keine Altlasten vorhanden.

Landschaftsbild

Landratsamt Hof, Stellungnahme Städtebau vom 23. Juni 2025

Regelungen zu Geländeauf- und -Abtrag.

kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Stellungnahme der Gemeinde Issigau vom 06. Juni 2025

 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat BQ Bauleitplanung, Stellungnahme vom 16. Juni 2025

Wasserwirtschaftsamt Hof, Stellungnahme vom 06. Juni 2025

Eine Verschlechterung der Hochwassersituation in der Gemeinde Issigau muss durch die Planung ausgeschlossen werden.//

 

Bebauung soll unterhalb des Kirchendaches liegen.

Bodendenkmalpflegerische Belange sind berücksichtigt.//

Anpassung an Starkregenereignisse.

 

 

Seitens der Öffentlichkeit sind im Rahmen von § 3 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen zu nachfolgenden umweltbezogenen Aspekten eingegangen:

  • Einwände zu vermehrtem Oberflächenabfluss aus dem Plangebiet und der Auffüllungsfläche, zu Schattenwurf, zusätzlichem Lärmaufkommen (Gewerbe und Verkehr), zur Inanspruchnahme und Beeinträchtigung landwirtschaftlich genutzter Flächen, zur Hochwassersituation (auch in Verbindung mit geplantem Umgang mit Niederschlagswasser), zu Stoffeintrag in Böden und Fließgewässer, zur Beeinträchtigung des Grundwassers, zu Lichtemissionen, zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

Die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.berg-ofr.de/seite/665713/bauleitplanung.html eingestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht ist.

 

Berg, den 30.10.2025

Patricia Rubner

Erste Bürgermeisterin

Anlagen:

BPlan Lerchenbühl II Entwurf

Begründung zum Bebauungsplan

Verkehrsuntersuchung

Vorbelastung

Kontingentierung

saP Berg

Teil C - Geländeschnitte

Dauermessung Berg

Bodengutachten-Erschließung GG

Prüfbericht BBodschV_Anhang 1

Prüfbericht EPP_Anhang 2

Prüfbericht EBV-Anhang 3

0263-2025-0013-0008 - Bericht

Anlage 1-1 Blattschnittübersicht

Anlage 2-1 HQ1 9Std IST ÜSG Tiefen (9-std)

Anlage 2-2 HQ10 9Std IST ÜSG Tiefen (9-std)

Anlage 2-3 HQ100 IST ÜSG Tiefen (6-std)

Anlage 2-4 HQ100 IST ÜSG Tiefen (9-std)

Anlage 3-1 HQ1 PLAN Differenzen (9-std)

Anlage 3-2 HQ10 PLAN Differenzen (9-std)

Anlage 3-3 HQ100 PLAN Differenzen (6-std)

Anlage 3-4 HQ100 PLAN Differenzen (9-std)

Anlage 4-1 HQ1 Vergleich PLAN-IST

Anlage 4-2 HQ10 Vergleich PLAN-IST

Anlage 4-3 HQ100 Vergleich PLAN-IST

250236-02 Anlage 1 - Aufschlussplan

250236-02 Anlage 2.1

250236-02 Anlage 2.2

250236-02 Anlage 2.3

250236-02 Anlage 2.4

250236-02 Anlage 2.5

250236-02 Anlage 2.6

250236-02 Anlage 2.7

250236-02 Anlage 2.8

250236-02 Anlage 2.9

250236-02 Anlage 2.10

250236-02 Anlage 2.11

250236-02 Anlage 2.12

250236-02 Anlage 2.13

250236-02 Anlage 2.14

250236-02 Anlage 2.15

250236-02 Anlage 3.1 Berg BK 1 Pumpversuchsprotokoll

250236-02 Anlage 3.2 Berg BK 2 Pumpversuchsprotokoll

250236-02 Anlage 3.3 Berg BK 4 Pumpversuchsprotokoll

250236-02 Anlage 3.4 Berg BK 5 Pumpversuchsprotokoll

250236-02 Anlage 3.5 Berg BK 6 Pumpversuchsprotokoll

250236-02 Anlage 3.6 Berg BK 8 Pumpversuchsprotokoll

250236-02 Anlage 3.7 Berg BK 14 Pumpversuchsprotokoll

250236-02 Anlage 3.8 Berg BK 15 Pumpversuchsprotokoll

250236-02 Anlage 4 Fotodokumentation Rotationskernbohrungen Kernkisten

250236-02 Anlage 5.1 Druckfestigkeit

250236-02 Anlage 5.2 Druckfestigkeit

250236-02_1. Ergänzungsbericht

1.79.35-veröffentlichte Stellungnahmen