Aus Mitteln der Städtebauförderung und Dorferneuerung werden die Gemeinden bei ihren Projekten der städtebaulichen Erneuerung unterstützt. Da der überwiegende Teil des Gebäudebestandes in Bayern in privater Hand ist, haben die Gemeinden die Möglichkeit, Fördermittel der Städtebauförderung und Dorferneuerung an Privateigentümer weiterzureichen. In erster Linie werden Sanierungen an der Gebäudehülle, wie zum Beispiel die Erneuerung von Dach, Fassaden, Fenstern und Außentüren, bezuschusst.
Ein gelungenes Beispiel für eine Sanierung mit Unterstützung aus der Dorferneuerung ist das Wohnstallhaus der Familie Wolfrum in Tiefengrün (Neues Wohnstallhaus, Tiefengrün - Informationsplattform ländlicher Raum und Landentwicklung (infoportal-land.de)
Die Städtebauförderung beschränkt sich auf den Kernort Berg. Die Gemeinde Berg erstellt im Moment ein Innenentwicklungskonzept, woraus sich am Ende ein Sanierungsgebiet ergeben wird. Die in diesem Gebiet liegenden Gebäude haben dann die Möglichkeit einen pauschalen Zuschuss von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erhalten. Damit die Gemeinde Berg alle Voraussetzungen dafür erfüllt, müssen noch einige Vorarbeiten erledigt werden. Es ist davon auszugehen, dass ab 2024/2025 eine Antragstellung möglich sein wird.
In den Ortsteilen des Berger Winkels können private Maßnahmen in der Dorferneuerung gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Dorferneuerung eingeleitet sein muss und die Baumaßnahme im Fördergebiet liegt. Davon betroffen sind, wie bereits bekannt, die Ortsteile Bruck, Bug, Hadermannsgrün und neu dazugekommen Gottsmannsgrün. Die Regelfördersätze bewegen sich ebenfalls bei 30 Prozent.
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