Sehr geehrte Damen und Herren,
vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes sind Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB zu veranlassen, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden Sanierungsziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen.
Vor diesem Hintergrund fasste der Gemeinderat am 22.02.2021 den Beschluss zur Einleitung einer Vorbereitenden Untersuchung (VU).
Für die verwaltungsrechtlichen Schritte der VU „Ortskern“ der Gemeinde Berg i. Ofr. wurde die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH beauftragt.
Auf dieser Seite finden Sie untenstehend weitere Informationen zur laufenden VU sowie einen Download für das Formular zu Ihrer Stellungnahme.