Richtwertermittlung zum 31.12.2023
Vollzug des §196 Baugesetzbuch und Gutachterausschussverordnung;
Richtwertermittlung zum 31.12.2023
Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Hof hat in seiner Sitzung am 21. Mai 2025 auf Grundlage der bis zum 31.12.2023 eingegangenen notariellen Kaufverträge die Bodenrichtwerte für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Hof gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2024 neu ermittelt.
Die Bodenrichtwerte stellen durchschnittliche Lagewerte dar, die aus den Jahren 2022 und 2023 vereinbarten Quadratmeterpreisen abgeleitet wurden.
Die ausgefertigte Niederschrift mit der Bodenrichtwertliste liegt im Rathaus der Gemeinde Berg, Kirchplatz 2, 95180 Berg bis zum 01.09.2025 zur Einsichtnahme aus und kann auf der Homepage der Gemeinde Berg unter www.berg-ofr.de eingesehen werden. Die Anlage mit den Richtwerten finden Sie auf der rechten Seite.
Die Gemeinde Berg weist darauf hin, dass auch nach Ablauf der Auslegungsfrist gebührenpflichtige Auskünfte über die Richtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof) erhältlich sind. (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB)
Gemäß Art. 1, 2, 5 und 6 des Kostengesetzes (KG) i. V. m. Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses (KVz) wird für die Auskunft pro Bodenrichtwert eine Gebühr von 30,00 € erhoben. Die vollständige Bodenrichtwertliste kann gegen eine Gebühr von 120,00 € erworben werden.
Gemeinde Berg
Patricia Rubner
Erste Bürgermeisterin
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Downloads
Mehr über
Weitere Meldungen

Sommerferienprogramm 2026
Di, 30. Juni 2026




